Allgemeine Vertragsbestimmungen
1. Rauch- und Kerzenverbot
Betlis ist für die Feuerwehr kaum erreichbar. Aus diesem Grund gilt im ganzen Haus ein Rauch- und Kerzenverbot.
Es erfolgt bei der Übergabe des Mietobjektes eine Einführung über die vorhandenen Brandschutzmassnahmen. Zu beachten sind auch die Instruktionen dazu.
Brandfall: Die Lagerleitung/Mieterschaft ist verpflichtet, die Gäste am Ankunftstag über das Verhalten im Falle eines Brandes zu instruieren, namentlich über das Verlassen des Hauses (Fluchtweg).
2. Hausschuhe
Die Hausschuhe werden im ganzen Haus getragen. Die Schuhe werden im Garderobenraum deponiert.
3. Nasse Kleider
Die nassen Kleider werden im Trocknungsraum getrocknet.
4. Wasserverbrauch
Trinkwasser ist in Betlis ein knappes Gut. Insbesondere in heissen Sommermonaten herrscht in Betlis Wasserknappheit. Wasser ist deshalb mit Bedacht zu nutzen, weswegen die Mieterschaft auf eine nachhaltige Nutzung zu achten hat. Wasserschlachten mit Hauswasser sind verboten.
5. Seezugang und Absturzgefahr
Es besteht ein Seezugang. Die Vermieterschaft (Hauseigentümer) macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Verantwortung für den Zugang zum See sowie die Nutzung des Sees vollumfänglich bei der Mieterschaft liegt.
Das Grundstück ist nicht abgezäunt. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass weder Mauer noch Waldgelände abgezäunt ist. Die Verantwortung für die Nutzung des Umschwungs und des Geländes liegt vollumfänglich bei der Mieterschaft.
6. Parkierungsverbot
Es dürfen keine Fahrzeuge auf der Betlisstrasse abgestellt werden.
7. Zeckengefahr
Die Vermieterschaft macht darauf aufmerksam, dass sich das Gruppenhaus in einem Zeckengebiet befindet. Es wird empfohlen, alle anwesenden Personen täglich auf Zecken zu kontrollieren.
8. Kein Hausmobiliar ins Freie bringen
Im Raum «Aussengeräte» hat es genügend Tische und Stühle für den Garten. Es ist verboten, Tische und Stühle aus dem Gruppenraum ins Freie zu nehmen.
Das Gartenmobiliar (Stühle, Sonnenschirme etc.) darf nicht zum See gebracht werden.
9. Verbrauchsmaterial
Verbrauchsmaterial wie WC- und Haushaltspapier sowie gebührenpflichtige Abfallsäcke ist Sache der Mieterschaft.
10. Reinigung und Abgabe des Mietobjekt
Die Küche und der Gruppenraum sind aufzuräumen. Das Geschirr ist abzuwaschen.
Es sind keine Lebensmittel im Haus zu belassen. Die Kühl- und Gefrierschränke sind zu leeren.
Das Gruppenhaus ist besenrein zu übergeben. Die Betten müssen abgezogen werden.
Sämtlicher Abfall im Haus und auf dem Areal bis zum See ist zu entsorgen und durch die Mieterschaft mitzunehmen.
Die gebührenpflichtigen Abfällsäcke und das Glas sind beim «Lago Mio» in Weesen zu deponieren.